Aktueller Stand
Die„EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2019/1937) gibt Mindestvorgaben für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) vor. Sie soll Anreize schaffen, Rechtsverstöße zu melden und verpflichtet öffentliche und private Organisationen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Die EU-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Update Mai 2023:
Nachdem der Bundesrat in der Sitzung vom 10. Februar 2023 dem vom Bundestag beschlossenen Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)nicht zugestimmt hatte, haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf in zwei Teile aufgespalten. Über diese beiden Gesetzentwürfe hätte am 30. März 2023 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden sollen, der Tagesordnungspunkt wurde aber kurzfristig abgesetzt. Grund hierfür war, dass der Vermittlungsausschuss doch noch angerufen wurde, der am 9. Mai 2023 getagt hat.
Im Vermittlungsausschuss konnte nun eine Einigung erzielt werden. Der ausgehandelteKompromiss beinhaltet einigeÄnderungen gegenüber der vorherigenFassung:Unternehmen werden nicht mehr zur Einrichtung anonymer Meldekanäle verpflichtet. Zudem sollen hinweisgebende Personen die Meldung bei der internen Meldestelle bevorzugen, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien befürchtet werden. Zudem wurde der Bußgeldrahmen in Fällen, dass eine Meldung behindert oder Repressalien ergriffen werden, von 100.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt.
Diesem Kompromiss haben der Bundestag am 11. Mai 2023 und der Bundesrat am 12. Mai 2023 zugestimmt. Das Gesetz muss nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.Das Gesetz wirdeinen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, alsovoraussichtlich Mitte/Ende Juni 2023.
Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Text.
Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Personen geschützt werden, die Verstößegegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen melden – etwa wenn es um öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz geht.
Das HinSchGgeht weit darüber hinaus und bezieht das deutsche Recht mit ein. Nach dem HinSchGfallen folgende Verstöße in den sachlichen Anwendungsgereich:
- Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit sie dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
- Zudem alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Fleischmittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Vorgaben des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Vergaberecht, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
- Zuletzt wurde der sachliche Anwendungsbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten ausgeweitet, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen (wohl aufgrund der Geschehnisse um die “Reichsbürger-Razzia”).
Update Mai 2023:Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses enthält die Klarstellung, dass Verstöße nur dann in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle beziehen, mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht.
Wer kann Hinweisgeber sein?
Hinweisgeber sind Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen. Der persönliche Anwendungsbereich soll weit gefasst sein und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, insbesondere:
- Arbeitnehmer, auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer
- Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter
- Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien
Nach dem HinSchGmüssen die internen Meldekanäle mindestensdeneigenen Beschäftigten sowie Leiharbeitnehmern offenstehen, die dem Unternehmen überlassen sind.Die zur Einrichtung verpflichteten Unternehmen können selbst entscheiden, ob das Meldeverfahren darüber hinaus auch (außenstehenden) Personen, die im Kontakt zum Unternehmen stehen, offenstehen soll.
Welche Unternehmen müssen zu welchem Zeitpunkt interne Meldekanäle einrichten?
Unternehmen mitmindestens 250 Beschäftigten müssenspätestens innerhalb von einemMonaten nach Verkündung des HinSchG die Vorgaben umsetzen.Die Bußgeldvorschrift, wonach ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro droht, wenn ein interner Kanal nicht eingerichtet oder betrieben wird(hierzu siehe unten “Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das HinSchG?”), tritt abererstsechs Monate nach Verkündung des HinSchG in Kraft. Solange wird also kein Bußgeld wegen fehlender Einrichtung verhängt.
Gleiches gilt auch für Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereichunabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Für Unternehmen mit50 bis 249 Beschäftigten sieht der Gesetzentwurfeine verlängerte Einrichtungsfristbis zum 17. Dezember 2023 vor. Diesen Unternehmen ist es zudem erlaubt, Ressourcen zu teilen undmit anderen Unternehmen eine „gemeinsame Meldestelle“ zu betreiben.
Was ist bei der Einrichtung und beim Betrieb interner Meldekanäle zu beachten?
Folgende 10 Punkte sollten berücksichtigt werden:
1. Die internen Meldekanäle müssen Meldungenin mündlicheroderin Textformsowieauf Wunsch in persönlicher Weise ermöglichen:
- Meldekanäle, die Meldungen in Textform ermöglichen,können sein: IT-gestütztes Hinweisgebersystem wie etwa eine Plattform im Internet oder Intranet odereine eigens für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen eingerichtete E-Mail-Adresse; Meldekanäle, die Meldungen ausschließlich in Schriftformermöglichen (z.B. ein Beschwerde-Briefkasten oder Meldungen über den Postweg) dürften nicht ausreichen
- Mündliche Meldekanäle können sein: Whistleblower-Hotline, Anrufbeantwortersystem
- Auf Wunsch des Hinweisgebers sollte es über diese Kanäle auch möglich sein, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Hinweise in einem persönlichen Treffen zu besprechen, das mit Einwilligung des Hinweisgebers auch in Form einer Videokonferenz erfolgen kann
Für die Abgabe von Meldungen können die Unternehmen mehrere Kanäle zur Verfügung stellen.
Update Mai 2023: Es bestehtkeine Verpflichtung, die internen Meldekanäle so einzurichten, dass sie die Abgabeanonymer Meldungenermöglichen.Es wird lediglich vorgegeben, dass die internen Meldestellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollen.
2. Bei allen Meldewegen muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebers sowie Dritter geschützt sein:
- Die internen Meldekanäle müssen so konzipiert sein, dass die Vertraulichkeit der Integrität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht befugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird.
- Vertraulichkeit bedeutet, dass die Integrität des Hinweisgebers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keinen anderen Personen als gegenüber den befugten Mitarbeitern, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zu Meldungen zuständig sind, offengelegt werden darf.
Update Mai 2023:Vertraulichkeit bedeutet nicht Anonymität.Es besteht keine Verpflichtung, anonyme Meldekanäle einzurichten.
3. Bestimmung der Zuständigkeit innerhalb des Unternehmens mit einer sehr eingeschränkten Zugriffsrechte-Zuweisung:
- Innerhalb des Unternehmens müssen „Meldestellen-Beauftragte“ bestimmt werden (eine/mehrere Person/en oder Abteilung), die die Meldungen entgegennehmen, dem Hinweisgeber innerhalb der 7-Tage-Frist den Eingang der Meldung bestätigen, die Meldung prüfen, entsprechende Folgemaßnahmen in die Wege leiten und dem Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten über ergriffene Folgemaßnahmen informieren.
- Konkrete Vorgaben gibt es nicht. Maßgeblich ist die jeweilige Organisationsstruktur, Größe und Art der ausgeübten Unternehmenstätigkeit.
- Diese Personen können insbesondere sein: Compliance-Leiter, Legal Councel, Datenschutzbeauftragter, Finanzdirektor, Auditverantwortlicher
- Diese Personen können neben ihrer Tätigkeit für die interne Meldestelle andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Wichtig ist aber, sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenskonflikten führen, diese Personen unabhängig handeln können und die notwendige Fachkunde besitzen. Hierzu wird es in der Regel erforderlich sein, die betreffenden Personen im Hinblick auf die mit der Übernahme der Funktion verbundene Verantwortung zu schulen.
Alternative: AuchDritte können als interne Meldestellen beauftragt werden. Die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen kann auch aufexterne Anbieter von Meldeplattformen bzw. aufOmbudspersonen (etwa Rechtsanwälten) ausgelagert werden, sofern diese entsprechende Garantien für die Wahrung der Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Geheimhaltung bieten.
4. Bei (internationalen) Konzernstrukturen:
Im Konzern sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Zum einen eine lokale Organisation, in der jedes Konzernunternehmen ein eigenes Hinweisgeberschutzsystem unterhält. Denkbar ist auch eine regionale Organisation in der Form, dass einzelne Konzerngesellschaften für eine bestimmte Region ein Hinweisgebersystem betreiben. Auch eine zentrale Lösung kommt in Betracht in der Form, dass die Meldestelle zentral in einer Einheit (in der Regel bei der Konzernmutter) angesiedelt ist.
Rechtlicher Hintergrund: Das HinSchGerlaubt es, auch einen „Dritten“ mit der Aufgabe einer internen Meldestelle zu beauftragen. Nach der Begründung des HinSchGkann auch bei einer anderen Konzerngesellschaft (zum Beispiel Mutter-, Schwester-, oder Tochtergesellschaft) eine unabhängige und vertrauliche Stelle als „Dritter“ eingerichtet werden, die auch für mehrere selbstständige Unternehmen in dem Konzern tätig sein kann. Dabei ist es aber notwendig, dass dieoriginäre Verantwortung dafür, einen festgestellten Verstoß zu beheben und weiterzuverfolgen, immer bei dem jeweiligen beauftragenden Unternehmen verbleibt. Das HinSchGunterscheidet nicht zwischen Konzerngesellschaften mit mehr oder weniger als 249 Mitarbeitern, sondern die Option der Einrichtung einer zentralen Meldestelle im Konzern ist wohl unterschiedslos für alle Konzerngesellschaften möglich.
Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht. Denn nach früheren Aussagen der EU-Kommission müsse jedes Unternehmen, welches mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt, ein eigenes Hinweisgebersystem einrichten. Ein zentrales Hinweisgebersystem im Konzern solle nach der EU-Kommission nicht ausreichen. In Deutschland wird man die Konzernregelung sanktionslos umsetzen können. Mit Blick auf etwaige Umsetzungsunterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sollte bei international tätigen Konzernen auch das Recht des jeweiligen Staates geprüft werden.
5. Bearbeitungsfristen müssen beachtet werden:
- Innerhalb von sieben Tagen muss dem Hinweisgeber bestätigt werden, dass seine Meldung eingegangen ist.
- Innerhalb von spätestens drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung muss der Hinweisgeber über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert werden.
6. Von der im Unternehmen zuständigen Person oder Abteilung müssenordnungsgemäße Folgemaßnahmen ergriffen werden, diese können beispielsweise sein:
- Einleitung interner Nachforschungen
- Mögliche Maßnahmen zur Behebung des Problems
- Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren bei Meldungen
- Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder anderer Gründe
- Befassung einer zuständigen Behörde
7. Dokumentation der Meldungen und Datenaufbewahrung:
- Alle eingehenden Meldungen müssen im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert werden.
- Wie die Meldungen dokumentiert werden müssen, hängt davon ab, über welchen Kanal die Meldung eingegangen ist.
- Das gewählte Meldesystem sollte entsprechende Anwendungen haben, dass Meldungen und Folgemaßnahmen so dokumentiert werden, dass sie gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden können.
- Nach dem aktuellen Gesetzentwurf müssen die Dokumentationendrei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöschtwerden.
Update Mai 2023:Nach der im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Regelung kann die Dokumentationauch länger als drei Jahre aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
8.Informationspflicht über Meldeverfahren:
- Unternehmen müssen Informationen über den internen Meldeprozess und über alternative externe Meldeverfahren an die jeweils zuständigen Behörden bereitstellen.
- Diese Informationen müssen leicht verständlich und zugänglich sein, zum Beispiel über die Unternehmens-Website, im Intranet oder am Schwarzen Brett.
9.Datenschutz:
- Im Hinweisgebersystem werden personenbezogene Daten verarbeitet. Bei der Einrichtung und Durchführung des internen Meldeverfahrens sind alle rechtlichen Bedingungen des Datenschutzes einzuhalten. Alle personenbezogenen Daten, sowohl die des Hinweisgebers als auch etwaiger beschuldigter Personen, müssen im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
- Aufbewahrungs-/Löschfristen müssen festgelegt werden (siehe hierzu oben unter7.).
- Die Erstellung einer Datenschutzerklärung für Hinweisgeber wird erforderlich sein.
- Wenn externe Anbieter als interne Meldestellen beauftragt werden, wird der Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitung erforderlich sein.
- Der Prozess über den internen Meldekanal muss im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden.
- In der Regel wird die Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich sein.
- Eine sichere Datenverarbeitung verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
- Der (externe) Datenschutzbeauftragte sollte daher frühzeitig eingebunden werden. Zur Klärung von Zweifelsfragen stehen auch die Datenschutzbehörden zur Verfügung.
10. Bei der Einrichtung des Verfahrens für interne Meldungen sind Mitbestimmungsrechtliche des Betriebsrats zu beachten:
- Zunächst haben Betriebsräte gemäß § 80 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen Anspruch auf Unterrichtung vor der geplanten Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems.
- Bei der Frage des „Ob“, also ob ein Hinweisgebersystem überhaupt eingerichtet werden soll, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Frage, welche Stelle (intern oder extern) mit dem Betrieb des Hinweisgebersystems betraut wird, gibt es keine zwingende Mitbestimmung.
- Bei der Frage des „Wie“, also im Hinblick auf die Ausgestaltung von Meldekanälen und Meldeverfahren könnten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausgelöst werden. Insbesondere das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG, nämlich im Falle der Einrichtung und Anwendung technischer Einrichtungen, kommt in Betracht, sofern die Identifikation des Hinweisgebers möglich ist.
- Sofern der Arbeitgeber ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehendes Verfahren zur Meldung und zum Umgang mit Verstößen einführt (bspw. ein Verhaltenskodex, Compliance-Richtlinien etc.), wirdin der Regel auch ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG zu bejahen sein, weil Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb betroffen sind.
- Beteiligungsrechtedes Betriebsrats ergeben sich auch aus§§ 96 ff. BetrVG hinsichtlich Schulungsmaßnahmen für die im Unternehmen zuständigen Fallbearbeiter und/oder für die Beschäftigten.
- Es empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats im Rahmen eines Gesprächs.
Welche Möglichkeiten der Meldung hat der Hinweisgeber?
Es wird zwischen internen und externen Meldestellen unterschieden.
Dieinternen Meldestellenmüssenin Unternehmen eingerichtet.
Dieexternen Meldestellenmüssen von der öffentlichen Hand eingerichtet werden. Einezentrale externe MeldestellensollbeimBundesamt für Justiz(BfJ) eingerichtet werden. Daneben sollen die bestehenden Meldesysteme bei derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) sowie beimBundeskartellamtals weitere externe Meldestelle mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt werden. DenLändernsteht es frei, für die Meldungen, die die jeweiligen Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen, eigene externe Meldestellen einzurichten.
Der Hinweisgeber hat grundsätzlich diefreie Wahl, ob er sich an eine interne Meldestelle des Unternehmens oder an eine externe Meldestelle der Behörden wendet.
Update Mai 2023:Im Vermittlungsausschuss hat man sich darauf geeinigt, einen Anreiz zur bevorzugten Nutzung der internen Meldekanäle zu schaffen: Hinweisgeber sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
Darüber hinaus können sich hinweisgebende Personen mit ihren Informationen über Verstöße auch an dieÖffentlichkeit (etwa an die Presse) wenden, dies jedoch nur unter engen Voraussetzungen. Die hinweisgebende Person ist nach dem letzten Gesetzentwurf im Falle der Meldung eines Verstoßen an die Öffentlichkeit nur dann durch das HinSchG geschützt, wenn sie sich zuvor erfolglos an eine externe Meldestelle gewendet hatoder Gefahr für die Allgemeinheit droht.
Wie werden Hinweisgeber geschützt?
Ziel der EU-Richtlinie ist der Schutz von Personen, die auf Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen, und sicherzustellen, dass ihnen keine Benachteiligungen drohen.Hinweisgeber genießen Haftungsprivilegien und umfangreichen Schutz:
- Zentrales Element ist das Verbot von Repressalien. Unternehmen müssen beachten, dass sämtliche Repressalien einschließlich der Androhung und des Versuchs von Repressalien untersagt sind. Verboten sind insbesondere: Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder Versagung von Beförderung, Nötigung, Einschüchterung, Mobbing oder Aussetzung, aber auch Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge, Rufschädigung, Entzug einer Lizenz oder Genehmigung, negative Leistungsbeurteilung etc.
- Um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen Repressalien gegen den Schädiger zu verbessern, enthält das HinSchGin Umsetzung der EU-Richtlinie eine Beweislastumkehr zugunsten der geschützten Person. Bisher musste der Arbeitnehmer bzw. der Hinweisgeber den Zusammenhang zwischen Meldung und Benachteiligung im Streitfall nachweisen. Künftigmuss der Arbeitgeber / das Unternehmen den (abweichenden) Grund für eine vermeintliche Benachteiligung darlegen und ggf. beweisen, wenn die Benachteiligung nach der Meldung erfolgt. Tipp: Vor diesem Hintergrund sollten Personalverantwortliche künftig die Gründe für arbeitsrechtliche Maßnahmen sorgfältig dokumentieren.
Update Mai 2023:Hinsichtlich der Beweislast wurde nun beschlossen, dass die Beweislastregelung wie oben beschrieben erhalten bleibt. Diese soll aber mit der Einschränkung gelten, dass derHinweisgeber selbst aktiv werden und geltend machen muss, dass er die Benachteiligung infolge der Meldung erlitten hat.
- Hinweisgeber, die sich Repressalien ausgesetzt sehen, sollen Zugang zu Rechtsbehelfen haben.
- Bei einem Verstoß gegen das Repressalienverbot ist zudem der hinweisgebenden Person der daraus entstehende Schaden zu ersetzen.
Update Mai 2023:In den bisherigen Gesetzentwürfen war geregelt, dass die hinweisgebende Person auch immateriellen Schadensersatz (also Schmerzensgeld) verlangen kann. Im Rahmen der Einigung im Vermittlungsausschuss wurde diese Regelung gestrichen.
Um diesen Schutz zu genießen, muss der Hinweis zutreffend sein und die Meldung muss Verstöße treffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen. Ausreichend ist aber auch, wenn der Hinweisgeber zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu solcher Annahme hatte.
EinSchutz für Hinweisgeber besteht abernicht, wenn es sich um einevorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handelt. In solchen Fällen ist der bösgläubige Hinweisgeber sogar zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das HinSchG?
Verstöße gegen die wesentlichen Vorgaben des HinSchG werdenals Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet. Die Höhe des Bußgeldrahmens hängt vom jeweiligen Verstoß ab:
- Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Eurokannbelegt werden, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer eine verbotene Repressalie ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder leichtfertig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.
Update Mai 2023:Für die oben genannten Verstöße drohten nach den bisherigen Gesetzentwürfen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Im Rahmen des Vermittlungsausschusses wurde die Einigung erzielt, den Bußgeldrahmen auf 50.000 Euro herabzusetzen.
- Wenn fahrlässig das Vertraulichkeitsgebot missachtet wird, droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 10.000 Euro.
- Für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einführung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nicht nachkommen, drohteine Geldbuße in Höhe bis zu 20.000 Euro.
Update Mai 2023:Bundesrat und Bundestag haben sichdarauf geeinigt, dass die Bußgeldvorschrift im Falle der Nichteinhaltung und den Nichtbetrieb interner Meldekanäle (hierfür droht eine Geldbuße bis zu 20.000 Euro) erstsechs Monate nach Verkündung des GesetzesAnwendung finden soll.
Unternehmen ohne Hinweisgebersystem riskieren zudem, dass Hinweise an Behörden oder die Öffentlichkeit gelangen, wodurch Reputationsrisiken und Haftungsrisiken für das Unternehmen steigen. Aus diesem Grund dürfte es im eigenen Interesse liegen, Kenntnis von Missständen zu erlangen, ehe Ermittlungsbehörden oder die Medien davon erfahren.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen die obigen Vorgaben innerhalb von einem Monat nach Verkündigung des Gesetzes umsetzen.
Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, sollten aber schon Vorbereitungen treffen, damit dann die erforderlichen Hinweisgebersysteme schnell funktionsfähig sein werden.
Checkliste – Folgende Punkte sollten Unternehmen jetztklären:
- GAP-Analyse: Existiert im Unternehmen bereits ein Hinweisgebersystem? Wenn ja, besteht Anpassungsbedarf?
- Welche Kanäle sollen eingerichtet werden? Telefonisch, E-Mail, webbasierte Lösung, Ombudsperson? Solleine webbasierte Lösung gewählt werden, die auch anonyme Meldungen ermöglicht (ist nicht Pflicht)?
- Soll der interne Meldekanal nur den eigenen Beschäftigten sowie überlassenen Leiharbeitnehmern offenstehen oder allen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Unternehmen in Kontakt stehen?
- Wie sollen Mitarbeiter und ggf. sonstige hinweisgebende Personen über mögliche Meldestellen informiert werden? Unternehmenswebsite, Unternehmens-Intranet, Schwarzes Brett?
- Wie soll die Vertraulichkeit sichergestellt werden?
- Wer soll innerhalb des Unternehmens zuständig sein für die Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise? Wer erhält die eingeschränkten Zugriffsrechte? Es darf jedenfalls nicht passieren, dass bei Eingang eines Hinweises erstmal im Unternehmen an verschiedenen Stellen nachgefragt wird, wer sich weiter um die Meldung kümmert, da dies mit dem Vertraulichkeitsgebot nicht vereinbar wäre.
- Wie soll bei Eingang einer Meldung konkret vorgegangen werden? Wer versendet fristgerecht die Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber?
- Sind die Personen im Unternehmen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise zuständig sein werden, unabhängig und ausreichend qualifiziert für diese Aufgabe? Besteht bei den zuständigen Personen ausreichend juristische Expertise, um eingehende Meldungen zu bearbeiten? Benötigen diese Personen eine Schulung?
- Soll ein externer Dienstleister mit der Entgegennahme und ggf. Bearbeitung von Meldungen beauftragt werden? Aktuell bieten sehr viele Berater und Verkäufer von Softwarelösungen ihre Dienste an.
- Wie wird die Bearbeitung dokumentiert?
- Wie macht man das Hinweisgebersystem Hinweisgebern einerseits so schmackhaft, dass sie sich mit Meldungen nicht gleich an externe Behörden oder gar an die Öffentlichkeit wenden, sondern den internen Meldekanal nutzen, aber andererseits auch so, dass von missbräuchlichen Beschwerden und Denunziantentum abgeschreckt wird?
- Datenschutzrechtliche Fragen mit Datenschutzbeauftragtem klären und ggf. weitere Fachbereiche wie Personal, Recht und Compliance in den Prozess einbinden.
- Der Betriebsrat sollte frühzeitig in die Auswahl eines passenden Meldekanals eingebunden werden.
- Bei Konzernstrukturen: Soll das Hinweisgebersystem bei einer anderen Konzerngesellschaft eingerichtet werden? Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wäre dies möglich. Laut Aussagen der EU-Kommission benötigt allerdings jedes Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten ein eigenes Hinweisgebersystem.
- Personalabteilungen sollten sich auf die verschärften Beweislastregeln vorbereiten. Sie werden künftig beweisen müssen, dass nicht der Hinweis zu der jeweiligen arbeitsrechtlichen Maßnahme geführt hat, sondern dass es dafür andere Gründe gab. Eine entsprechende Dokumentation von Gründen für arbeitsrechtliche Sanktionen ist insofern hilfreich.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
FAQs
What is the objective of whistle blowing? ›
A whistleblower discloses information about corruption or other wrongdoing being committed in or by an organisation to individuals or entities believed to be able to effect action – the organisation itself, the relevant authorities, or the public.
What is the whistle blowing policy? ›A whistleblowing policy is a written policy that sets out the procedures for dealing with a protected disclosure. In broad terms, this should set out who will be afforded protection and how protected disclosures will be dealt with.
What is the meaning of whistle blowing? ›A whistleblower (also written as whistle-blower or whistle blower) is a person, often an employee, who reveals information about activity within a private or public organization that is deemed illegal, immoral, illicit, unsafe or fraudulent.
Is it a legal requirement to have a whistleblowing policy UK? ›Whistleblowing policies/arrangements
There is no legal requirement for an organisation to have a whistleblowing policy although under the Corporate Governance Code listed companies must have whistleblowing policies in place, or explain why they do not.
Whistleblowing is only meant for reporting criminal offences, regulatory breaches, health and safety (including environmental) breaches, or cover-ups. You will be protected by law if you're reporting any of the above. Anything else is out of scope.
What is an example of whistle blowing? ›If an employee report wrongdoing that they believe is in the public interest, it is known as whistleblowing. Whistleblowing examples can include criminal activity, such as theft or unethical or unjust behaviour in the workplace, including racist, sexist or homophobic behaviour.
What if a whistleblower is lying? ›If, following an investigation, an employer decides the whistleblowing was deliberately false or made in bad faith (e.g. out of spite or for personal gain) they could decide to take disciplinary action against the employee.
What is the best whistle blowing policy? ›A good whistleblower policy is all about communication
By law, all whistleblowers must be protected from any form of retaliation. Make sure that everyone concerned, not just employees, knows how to report misconduct, and are aware they can do so anonymously.
Workplace whistleblowing occurs when an individual reports wrongdoing in an organisation, such as financial misconduct or discrimination. This person is often an employee but can also be a third-party such as a supplier or customer. Internal whistleblowing is when someone makes a report within an organisation.
What are the 3 steps in the whistleblowing process? ›- Identify the Issue. What is occurring and how do you know it?
- Document the Facts. ...
- Who Needs to Know. ...
- Make a Decision about Confidentiality. ...
- Make the Call or Submit Your Disclosure.
What is not considered whistleblowing? ›
A disclosure of waste, fraud, or abuse that includes classified information is not a protected disclosure under the whistleblower laws unless the disclosure is made in accordance with the law and rules that govern the proper handling and transmission of classified information.
What is retaliation in whistle blowing? ›An employer cannot retaliate against you for exercising your rights under the Department of Labor's whistleblower protection laws. Retaliation includes such actions as firing or laying off, demoting, denying overtime or promotion, or reducing pay or hours.
Who is not protected by whistleblowing? ›A disclosure of waste, fraud, or abuse that includes classified information is not a protected disclosure under the whistleblower laws unless the disclosure is made in accordance with the laws and rules that govern the proper handling and transmission of classified information.
Can whistleblowing be verbal? ›4. Keep a record of your whistleblowing. Even if your company policy is that you should raise concerns verbally, it's a good idea to also put your concerns in writing, and follow up your conversation with a letter, or better still an email.
Can you whistleblow on a private company? ›Like other federal whistleblower statutes, private sector laws typically define the scope of a protected disclosure, outlaw reprisal, and provide a means of redress for employees to seek relief. Often, these protections are included in statutes that govern industry standards.
What is the burden of proof for a whistleblower? ›Once a SOX whistleblower has proven these elements by preponderance of the evidence, the burden is on the employer to prove by clear and convincing evidence that it would have taken the same adverse action in the absence of the employee engaging in protected activity.
What are 5 consequences of whistleblowing? ›- Harmful gossip and harassment from co-workers.
- Negative job performance evaluation.
- Withheld wages.
- Loss of benefits or privileges.
- Work that's carefully watched by supervisors.
- Demotion, or denial of promotion.
- Termination or forced retirement.
Whistleblowers usually report the following actions: Policy corruption. Fraud. Abuse of power.
Do whistleblowers ever win? ›Whistleblowers (known as “relators” in qui tam lawsuits) are awarded a whistleblower reward based on a percentage of the money recovered by the government when those recoveries are due to a qui tam lawsuit or claims made under the SEC, CFTC or IRS whistleblower programs.
What are the consequences of whistleblowing? ›Negative consequences to whistle-blowers include occupational, legal, financial, socioemotional, and other (e.g., physical health, character assassination) effects.
What is malicious whistleblowing? ›
If an employee raises malicious, vexatious or knowingly untrue concerns in order to harm colleagues or the CPS, they will face disciplinary action. This could result in dismissal unless they can demonstrate a reasonable belief that the concern was raised in the public interest.
Can a whistleblower get sued? ›Suing a Whistleblower Can Give Rise to a Retaliation Claim. Filing a lawsuit without a sufficient factual basis to dissuade a whistleblower or discrimination plaintiff from engaging in protected conduct can constitute actionable retaliation.
Can a whistleblower be investigated? ›The bulk of the investigation generally consists of the evaluation of documents (including evidence received from the whistleblower), as well as interviews with employees and potential further discussions with the whistleblower.
How do you write whistle blowing? ›Keep the tone of your written complaint neutral and matter of fact, rather than outraged, threatening or nasty. Briefly but clearly describe the conduct which you believe to be illegal, fraudulent, or a threat to public health and welfare.
What are the characteristics of a whistleblower? ›Among personality traits, people who are high in extraversion are more likely to blow the whistle [18]. Finally, people with a proactive personality, who seek to influence and control their environment, are less susceptible to situational influences and appear more likely to engage in whistleblowing [18–20].
Which are the conditions that must be met for whistle blowing to be morally acceptable? ›Blowing the whistle to a prescribed person
reasonably believe the information you are disclosing is substantially true. reasonably believe you are disclosing the issue to the right person or body (for example, health and safety issues to the Health and Safety Executive or local authority)
Studies show that blowing the whistle poses a risk for the person disclosing the information due to: the psychological prejudice people have towards whistleblowers, and. the lack of legal protection.
What is an example of a whistleblower complaint? ›Whistleblower Examples Include Employees Who Report Corruption, Discrimination, Harassment, and Fraud. Examples of whistleblower cases cover considerable territory, from accounting irregularities and government fraud to racial discrimination and sexual harassment.
Who investigates whistleblower complaints? ›OSHA will interview the Complainant to obtain information about the alleged retaliation, and will determine whether the allegation is sufficient to initiate an investigation under one or more of the whistleblower protection statutes administered by OSHA.
Is a whistleblower a criminal? ›Whistleblowers are required to present information and other documents that can back up their claims when filing a dispute. If it is found that they are lying, they may be subjected to criminal charges.
What are the three elements of retaliation? ›
- Protected activity.
- Adverse action.
- Causal connection.
Key Differences
A whistleblower complaint is focused on exposing illegal or unethical behaviour in the workplace and protecting the whistleblower, while a grievance complaint is focused on resolving a dispute between the employee and the employer. The avenue in which the concerns are raised also differs.
In order to prove whistleblower retaliation against an employer, the employee must show that he or she has engaged in "protected activity." This typically means disclosing unlawful activity by the business to the government or another overseeing entity.
Who can act as a whistleblower? ›Eligible whistleblowers
an officer or employee of the charity. an individual or an employee of a person that supplies services or goods to the entity (including volunteers) an individual who is an associate of the entity.
What does it mean? If you have raised whistleblowing concerns and your employer and/or individuals referred to in your whistleblowing report consider the report to be untrue, they may accuse you of having defamed them.
What is the average settlement for a whistleblower retaliation? ›The mathematical average of the total recoveries (settlements and judgments) for this time period is approximately $3.3 million, with an average whistleblower award of $562,000.
How do you respond to whistleblowing? ›The staff member must get a written response, signed off by a director, and an explanation of what action (if any) will be taken on the back of their concern. The response should also tell the whistleblower how they can escalate their concern to the INWO service if they remain unhappy with how it has been handled.
Do whistleblowers get compensated? ›The range for awards is between 10% and 30% of the money collected. The Office of the Whistleblower was established to administer the SEC's whistleblower program.
Is whistleblowing always anonymous? ›Yes, a whistleblower can remain anonymous. However, this comes hand in hand with a number of restrictions, such as holding up the investigation or possibly even preventing it from progressing. To explore your options and find out more about the whistleblowing process, you can read more here.
Are whistleblower complaints privileged? ›Once an individual decides to pursue a whistleblowing claim they cannot discuss their claim with anyone aside from their attorney. Any information shared with the attorney is protected by attorney-client privilege in SEC whistleblower claims.
Is whistleblowing a breach of confidentiality? ›
Under the Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) whistleblower provision, the whistleblower's role in the exposure and report of illegal payments and bribes must be kept confidential and will not be directly referenced in public decisions or in the SEC's reward rulings.
Who is the famous whistleblower? ›Edward Snowden
In 2013, Edward Snowden, a former computer intelligence consultant, released documents on top-secret National Security Agency programs to reporters at The Guardian and the Washington Post. Snowden tried to raise his ethical concerns about the global surveillance programs internally but was ignored.
In summary, whistleblowing can often be illegal if the exposed information threatens national security. For example, leaking unauthorized government information could leave the military or other federal employees vulnerable.
What is another word for whistle blowing? ›blabber, blabbermouth, busybody, canary, fink, gossip, informer, nark, quidnunc, rat, rumormonger, scandalmonger, snitch, squeaker, squealer, stoolie, tabby, talebearer, taleteller, tattler.
Do whistleblowers get paid? ›Whistleblowers (known as “relators” in qui tam lawsuits) are awarded a whistleblower reward based on a percentage of the money recovered by the government when those recoveries are due to a qui tam lawsuit or claims made under the SEC, CFTC or IRS whistleblower programs.
What personality is a whistleblower? ›Among personality traits, people who are high in extraversion are more likely to blow the whistle [18]. Finally, people with a proactive personality, who seek to influence and control their environment, are less susceptible to situational influences and appear more likely to engage in whistleblowing [18–20].
What type of person is a whistleblower? ›A Whistleblower is any individual who provides the right information to the right people. Stated differently, lawful whistleblowing occurs when an individual provides information that they reasonably believe evidences wrongdoing to an authorized recipient.
Who would be a whistleblower? ›A 'whistleblower' is a person who exposes or brings to public attention an irregularity or a crime, especially from within an organisation.